Vorsicht vor Fake-Shops und
gefälschten Webseiten
Leider kommt es immer wieder vor, dass unser Portal oktoberfest-booking.com von Betrügern kopiert und täuschend echt nachgeahmt wird. Ziel dieser sogenannten Fake Shops ist es, ahnungslose Besucherinnen und Besucher zu täuschen und auf betrügerische Weise Geld zu erlangen. Konkret bedeutet dies, dass die Anbieter des Shops vortäuschen Reservierungen für das Oktoberfest zu verkaufen, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt.
Wichtig - Genau auf die Domain achten
Die gefälschten Seiten sehen unserer Website auf den ersten Blick sehr ähnlich – der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Internetadresse (Domain).
Bitte achte daher genau auf die Schreibweise! Typische Fälschungen sind zum Beispiel:
oktoberfests-booking.com oder oktoberfest-bookings.com
Nur unter www.oktoberfest-booking.com bist du wirklich auf der offiziellen Seite.
So erkennst Du die echte Seite:
1. Domain überprüfen
Stelle sicher, dass die Adresse im Browser exakt oktoberfest-booking.com lautet. Schon kleine Abweichungen deuten auf eine Fälschung hin.
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2. Zertifikat kontrollieren
Klicke auf das Schloss-Symbol in der Browserzeile und prüfe, ob das SSL-Zertifikat auf die Festzelt OS GmbH ausgestellt ist. In unserem Video zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie du das Zertifikat überprüfen kannst.
Vorsicht vor illegalen bzw. ungültigen Kauf- und Verkaufsangeboten - Was ist erlaubt?
Während sogenannte Fake-Shops eindeutig Betrug darstellen, ist die Lage beim Weiterverkauf von Tischreservierungen etwas komplexer. Hier muss zwischen verschiedenen Fällen unterschieden werden:
Überteuerter Weiterverkauf
Weiterverkäufe, die zum Erlöschen der Reservierung führen
Der Verkauf von Tischreservierungen zu einem deutlich überhöhten Preis, egal ob privat oder gewerblich, ist streng verboten. Solche Fälle führen regelmäßig zum Erlöschen des Reservierungsanspruchs. Außerdem kann das betroffene Festzelt Schadenersatzforderungen gegen den ursprünglichen Reservierungsinhaber geltend machen.
Tausch von Reservierungen unter Privatpersonen
Ein Tausch von Reservierungen zwischen Privatpersonen ist nur mit Zustimmung oder vorheriger Information des Festzeltes zulässig. Da Reservierungen in der Regel personengebunden sind, kann das Festzelt den Einlass verweigern, wenn die Übertragung nicht gemeldet wurde.
Weiterverkauf zum Originalpreis oder mit geringem Aufpreis
Weiterverkäufe, die zum Erlöschen der Reservierung führen
Ein Weiterverkauf zum Originalpreis oder einem geringfügig höheren Preis (z. B. zur Deckung entstandener Kosten) ist nur mit Zustimmung und nach vorheriger Information des jeweiligen Festzeltes erlaubt. Erfolgt der Weiterverkauf ohne Zustimmung oder Meldung, kann auch hier der Reservierungsanspruch verfallen.
Zusammenfassung
Ein Verkauf oder Tausch von Tischreservierungen ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Festzeltes erlaubt. Andernfalls kann der Reservierungsanspruch erlöschen und das Festzelt ist nicht verpflichtet, die Leistung zu erbringen.